Zulassungsmarkierungen

Die Reifenmarkierungen helfen Fahrzeughaltern bei der Identifizierung, beim Kauf und der richtigen Pflege ihrer Reifen. Um mehr über die Reifenmarkierungen heraus zu finden, wählen Sie eine Zahl und informieren sich durch klicken auf den Link rechts daneben.

9. Zulassungsmarkierungen

Alle verkauften Autoreifen tragen seit dem 1. Juli 1997 eine E-Markierung. Die ´E´- oder ´e´- Markierung besteht aus dem Buchstaben und einer Zahl in einem Kreis oder Rechteck von 12 Millimetern. Dieses Symbol wird von einer weiteren Zahl ergänzt. Das 'E' bestätigt, dass der Reifen den Anforderungen der ECE Vorschrift 30 hinsichtlich seiner Dimensionen, seiner Leistung und den Kennzeichnungen entspricht. Das 'e' bestätigt, dass der Reifen den Anforderungen der DIRECTIVE 92/23/EEC hinsichtlich Dimension, Leistung und Kennzeichnung entspricht. Die mit dem Buchstaben 'E' verbundene Zahl im Kreis oder 'e' im Rechteck ist die Zulassungsnummer der Regierung, die der Bauart ihre Zustimmung gegeben hat. (Nr. 11 für die Britische Regierung und eine jeweils andere Zahl für die anderen europäischen Länder). Die Nummer außerhalb von Kreis oder Rechteck ist die Nummer der Zulassungsgenehmigung, die für diese Reifengröße/Bauart ausgestellt wurde.

Ursprünglich nur genutzt, um den Hersteller kenntlich zu machen, forderte der Gesetzgeber über die Jahre eine Reihe von Sicherheitsmarkierungen auf der Reifenflanke, um dem Käufer Gewissheit zu verschaffen, dass der Reifen den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Die Markierungen entsprechen zwei Hauptkategorien:

  • 1. Die wesentlichen Angaben der Reifenhersteller zu Fabrikat, Größe und Bauart.
  • 2. Angaben, die über die Jahre ergänzt wurden, um den Anforderungen der Gesetzgebung zu entsprechen.